Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt.
Sollte die Ehezeit unter 3 Jahren liegen, dann findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners statt. Wenn die Ehezeit über einen Zeitraum von 3 Jahren liegt, wird der Ausgleich von Amts wegen immer geprüft und gegebenenfalls durchgeführt.