Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Ein geringes Einkommen ist die Voraussetzung für eine Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe.
Ob der Staat Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe gewährt, hängt immer vom Einzelfall ab. Es werden viele Faktoren wie zum Beispiel Eigentum, Kinder, die Wohnkosten, Schulden oder Unterhaltspflichten berücksichtigt.
Es gibt auch keine Faustregel dafür, ob der Staat die Scheidungskosten dann ratenfrei übernimmt, oder die Kosten in Raten zurückgezahlt werden müssen. Allerdings kann man sagen, dass sich die Raten in einer moderaten Höhe bewegen.