Wir garantieren Ihnen die geringstmöglichen Kosten mit allen möglichen Reduzierungen, insbesondere Reduzierung um 30 % für die einverständlichen Scheidung sowie der Abzug für minderjährige Kinder. Wir bieten unseren Mandanten zusätzlich zinslose Ratenzahlungen an. Bei geringem Einkommen kann der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich die Kosten Ihrer Scheidung Online berechnen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen gratis Kostenvoranschlag mit weiteren Informationen zu Ihrer Scheidung.

Kostenanfrage Dresden
Versorgungsausgleich** bedeutet. Ausgleich der Rentenanwartschaften.
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**Die Berechnung durch der Gerichts- und Anwaltskosten erfolgt auf der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen, an die alle Gerichte bundesweit gebunden sind. Gelegentlich nimmt das Gericht in Dresden eine Kürzung des Gegenstandswertes (Bemessungsgrundlage für die Kosten) bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Antrag vor.

Dadurch reduzieren sich die Kosten um 30%.

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