Eine Ehe kann durch das Familiengericht geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Die Ehepartner müssen Ihren Scheidungswillen schriftlich in Form des Scheidungsantrags einreichen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich notwendig:

  • Ihr Lichtbildausweis
  • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift

Das Scheidungsformular


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