Eine Ehe kann durch das Familiengericht geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Die Ehepartner müssen Ihren Scheidungswillen schriftlich in Form des Scheidungsantrags einreichen.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich notwendig:
- Ihr Lichtbildausweis
- die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
- die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift
Das Scheidungsformular
- Die Rechtsgrundlage
- Familienrecht: § 1564 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Viertes Buch – Scheidung der Ehe
- §§ 133 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
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