Zuständige Behörden bei Ehescheidung
Das Scheidungsverfahren wird am Dresdener Familiengericht (Amtsgericht Dresden) geführt.
Über die Einzelheiten informiert Sie Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt, die oder der für Sie den Scheidungsantrag stellt.
Scheidung und Anwaltszwang – Scheidungsverfahren mit oder ohne Anwalt?
Durch einen Rechtsanwalt müssen Sie sich vor dem Familiengericht bzw. dem Oberlandesgericht in Ehesachen und Folgesachen vertreten lassen d.h., für das Scheidungsverfahren besteht nach § 114 FamFG Anwaltszwang.
In folgenden Fällen hat der Gesetzgeber in § 114 FamFG Ausnahmen zugelassen, d.h., dafür man benötigen Sie keinen Rechtsanwalt
- für die Zustimmung zur Scheidung
- für die Rücknahme des Scheidungsantrages
- für den Widerruf der Zustimmung des Scheidungsantrages
- für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes
Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein, der Antragsgegner braucht dagegen unter Umständen s.o. keinen Anwalt und kann sich die Anwaltskosten somit sparen. Aber, ganz ohne einen Anwalt gibt es aber nach wie vor keine Scheidung. Lassen Sie sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Gerichts- und Anwaltskosten erstellen. Kosten Ehescheidung
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